Allgemeine Geschäftsbedingungen des Maklers

1. Für die Vermittlung oder den Nachweis zum Abschluss von Verträgen erhält der Makler

  • bei Grundstückskaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 3,0 % vom Kaufpreis

  • bei Vermietung von Wohnräumen zwei Monatsmieten

  • bei Vermietung von Gewerberäumen, Verpachtung, Leasing oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften drei Monatsmieten.

Hinzu kommt jeweils die derzeit gültige Mehrwertsteuer.

2. Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrages verdient und zur Zahlung sofort fällig.

Werden die Courtage oder ein Aufwendungsersatz nicht pünktlich vom Auftraggeber bezahlt, ist die Courtage mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem ersten Tag des Verzuges zu verzinsen. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber den Nachweis führt, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

Die Provision beinhaltet alle Nebenkosten und Aufwendungen des Maklers für Schreibauslagen, Porti, Anzeigen etc., soweit nichts anderes vereinbart ist.

3. Der Makler behält sich ausdrücklich vor, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.

4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, jede Weitergabe der von dem Makler erteilten Informationen an Dritte zu unterlassen. Hierzu bedarf er der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Maklers. Im Falle eines Verstoßes hiergegen, insbesondere im Falle der

Weitergabe eines Nachweises, haftet er dem Makler für die diesem entgangene Provision, wenn ein Vertragsabschluss folgt. Schadensersatzansprüche des Maklers können zusätzlich geltend gemacht werden.

5. Soweit dem Kunden schon ein Angebot bekannt ist, muss er dies unverzüglich schriftlich unter Bekanntgabe der Quelle mitteilen, wobei die Frist längstens zehn Tage beträgt. Soweit der Kunde gegen diese Verpflichtung verstößt, behält sich der Makler Schadensersatzansprüche vor.

6. Soweit der Auftraggeber keine Vertragsabsichten mehr hat, ist er verpflichtet, dem Makler unverzüglich hiervon eine schriftliche Mitteilung zu geben.

7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler mitzuteilen, wann der Abschluss des Hauptvertrages stattfindet. Soweit dies nicht möglich ist, ist er verpflichtet, den Makler unverzüglich über den Abschluss des Hauptvertrages zu unterrichten und ihm eine Abschrift dieses Vertrages zu übersenden.

8. Der Auftraggeber kann Schadensersatzansprüche gegenüber dem Makler nur dann geltend machen, wenn der Makler vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Angaben in Exposés, Prospekten, Beschreibungen etc. beruhen ausschließlich auf den Angaben, die der Makler von den Objektanbietern erhalten hat und werden demgemäß an den Auftraggeber weitergegeben. Der Makler übernimmt für diese Angaben keinerlei Haftung.

9. Jede Ergänzung oder Änderung dieser Geschäftsbedingung muss schriftlich erfolgen und bedarf der Schriftform, was auch für die Schriftformklausel selbst gilt.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln, soweit ein Maklervertrag mit einem Vollkaufmann geschlossen wird.